Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen des „Grün-Gold-Club Bremen e.V.“
Veranstalter-AGB
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Ticketverkauf für die vom Grün-Gold-Club Bremen e.V. (Veranstalter) ausgerichteten Veranstaltungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers (Käufers) haben keine Gültigkeit.
1.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.
2. Erwerb von Tickets und Vertragsschluss
2.1 Der Erwerb von Tickets für eine Veranstaltung ist ausschließlich über die Plattform des Ticketunternehmens Ticketmaster GmbH (Ticketmaster), beim Veranstalter direkt oder am Veranstaltungsort möglich.
2.2 Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Käufer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Käufer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt und die Ticketmaster-AGB akzeptiert hat.
2.3 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit der Bestätigung durch Ticketmaster zustande. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
2.4 Um unlauteren Tickethandel zu erschweren, ist der Erwerb von Tickets pro Käufer auf eine Höchstzahl begrenzt, die je nach Veranstaltung unterschiedlich ist und im Bestellprozess mitgeteilt wird. Wird die Höchstzahl durch den Käufer überschritten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die über die Höchstzahl hinausgehenden Tickets für den Einlass zu sperren.
3. Zahlung, Lieferung
3.1 Zahlung. Beim Erwerb von Tickets oder sonstigen Produkten werden Service- und Versandkosten, sowie - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - Gebühren für die Nutzung ausgewählter Zahlungsarten von Ticketmaster erhoben (nachfolgend zusammengefasst „Gebühren“), die je nach Veranstaltung variieren können. Diese zusätzlichen Gebühren werden dem Käufer im Bestellvorgang mitgeteilt. Ticketpreise und Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2 Lieferung. Die Lieferung der Tickets bzw. sonstigen Produkte erfolgt durch die vom Ticketkäufer gewählte Versandart nach Vertragsschluss, d.h. nach vollständiger Zahlung des Ticketpreises und der Gebühren innerhalb der angegebenen Lieferfrist. Um Informationen über Ihren Kauf zu erhalten, kontaktieren Sie Ticketmaster bzw. den jeweiligen Partner für Vertrieb, den Sie der Auftragsbestätigung entnehmen können, unter Angabe der Auftragsnummer, die Ihnen nach Abschluss Ihrer Bestellung mitgeteilt worden ist.
4. Widerrufsrechte
4.1 Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets. Soweit Ticketmaster für Veranstaltungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen Tickets verkauft, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
4.2 Widerrufsrechte beim Kauf von ergänzenden Leistungen durch Partner für Vertrieb. Informationen zum Bestehen von Widerrufsrechten beim Erwerb ergänzender Leistungen durch Partner für Vertrieb, einschließlich Informationen zum Bestehen von Widerrufsrechten beim Erwerb von Waren von Partnern für Vertrieb in Kombination mit Tickets, erhalten Sie in den Vertriebspartner-AGB.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Karten, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, sowie für den Verlust von Eintrittskarten durch den Kunden.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
5. Tickets
5.1 Allgemeines. Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Käufer das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.
5.2 Sperrung von Tickets. Verlorene und gestohlene Tickets. Werden Tickets bei Ticketmaster oder dem Partner für Vertrieb, über den die Tickets erworben wurden, als verloren oder gestohlen gemeldet, können diese in mit der Folge gesperrt werden, dass das Recht zum Besuch der Veranstaltung erlischt
5.3 Keine Nutzung von Tickets für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke; unzulässige Weitergabe. Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein dem jeweiligen Veranstalter und durch ihn autorisierte Vorverkaufsstellen vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anzubieten (z.B. auf Ebay) oder zu verkaufen, (b) Tickets bei Viagogo, StubHub, Ticketbande zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen, (c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anzubieten oder weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, (e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets. Die Weitergabe von Tickets ohne Einbeziehung der Ticketmaster-AGB ist unzulässig. Ticketmaster bzw. der jeweilige Partner für Vertrieb behält sich vor, Ihren Account auf der Website oder die Tickets gemäß Ziff. 6.4 zu sperren oder weitere Ticketbestellungen nicht mehr anzunehmen. Dies gilt auch in Fällen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Sie automatisierte Programme zur Ticketbestellung eingesetzt haben oder einsetzen werden oder Tickets über die zulässige Höchstanzahl pro Person hinaus bestellt haben. Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Absatzes führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.
5.4 Zulässige Weitergabe. Grundsatz. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Verkäufers voraus. Der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist ausgeschlossen.
Wird eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder in sonstiger Art und Weise wesentlich beeinträchtigt, ist nur der ursprüngliche Ticketkäufer eines übertragenen Tickets zur Rückerstattung oder sonstigen Gutschrift berechtigt. Ticketmaster wird die Veranstaltungs- oder Ticket bezogene Kommunikation mit dem ursprünglichen Käufer führen. Dieser ist verpflichtet, die Empfänger eines übertragenen Tickets über alle entsprechenden Informationen auf dem Laufenden zu halten.
6. Pflichten des Käufers
6.1 Pflicht des Käufers zur Prüfung von Veranstaltungsänderungen oder –absagen. Es obliegt dem Käufer selbst, das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung, insbesondere am Tag der Veranstaltung, durch die vom Veranstalter selbst herausgegebenen Informationen zu prüfen und hierzu insbesondere das Internetangebot des Veranstalters, sowie sonstigen allgemein zugänglichen Quellen einschließlich Presse und Rundfunk zu entnehmen.
7. Gewährleistung, Rückerstattung
7.1 Gewährleistung. Für Produktkäufe stehen dem Käufer bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
7.2 Inhaltliche Änderungen von Veranstaltungen. Veranstalter können das Programm ändern, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Ticketpreises, soweit die Änderung unwesentlich ist. Ziffer 7.3 (b) bleibt hiervon unberührt.
7.3 Absage, Abbruch oder Verlegung von Veranstaltungen. (a) Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, sowie bei sonstigen Vorkommnissen, die Ansprüche gegenüber dem Veranstalter begründen, besteht der Anspruch des Ticketkäufers nur gegenüber dem Veranstalter bzw. Ticketmaster, soweit Ticketmaster die Tickets als Kommissionärin verkauft, und beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes des Tickets. Reise- und Unterkunftskosten werden nicht erstattet. Ziffer 7.6 bleibt unberührt. (b) Wird eine Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben, oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
7.4 Rückerstattung auf Anweisung des Veranstalters. Sollte Ticketmaster im Einzelfall vom jeweiligen Veranstalter zur Rückerstattung des Ticketpreises in dessen Namen und für dessen Rechnung angewiesen worden sein, nimmt Ticketmaster die Rückerstattung im Auftrag des Veranstalters vor. Die Erstattung umfasst den aufgedruckten Ticketpreis und erfolgt ausschließlich an den ursprünglichen Ticketkäufer.
7.5 Rückerstattung im Fall der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich direkt durch den Veranstalter.
8 Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet
a) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
b) im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
8.2 Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
a) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
c) Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
d) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
8.3 Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
8.4 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Regelungen für den Besuch von Veranstaltungen
9.1 Geltung. Die nachstehenden Bedingungen für den Besuch von Veranstaltungen gelten für alle Veranstaltungen.
9.2 Zutritt und Teilnahme zu Veranstaltungen. Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln des Veranstalters und der Turnierstätte (nachfolgend zusammengefasst „Verhaltensregeln“) zu beachten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung der jeweiligen Turnierstätte, dortigen Hinweisen, Anweisungen von Servicepersonal oder Durchsagen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder inakzeptables Verhalten, das mit großer Wahrscheinlichkeit Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik verursacht, oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer bewirkt, berechtigt den Veranstalter, den Besucher des Veranstaltungsorts zu verweisen. Gleiches gilt für die Verweigerung des Einlasses.
9.3 Einlasskontrollen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal kann am Einlass eines Veranstaltungsortes Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Taschen etc. durchführen, um die Sicherheit der Besucher oder die Einhaltung der Verhaltensregeln zu gewährleisten.
9.4 Bild- und Tonaufnahmen des Veranstalters. Bei Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden und die Besucher als Teil des Publikums hiervon betroffen sein. Dem Besucher obliegt es selbst, sich über die Durchführung solcher Aufnahmen vor Erwerb des Tickets beim Veranstalter zu informieren.
9.5 Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher. Die Befugnisse zum Anfertigen und der Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. Die Anfertigung von Aufnahmen zu anderen als rein privaten Zwecken bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Die Löschung oder Zerstörung entsprechender Aufnahmen kann verlangt werden.
9.6 Mitführen von Gegenständen, Tieren, Speisen oder Getränken. Der Gebrauch von Lasern oder Mobiltelefonen kann gegebenenfalls untersagt sein, sowie auch das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden. Gleiches kann für Speisen oder Getränke gelten. Dem Ticketkäufer obliegt es vor dem Ticketkauf selbst, sich über derartige Beschränkungen beim Veranstalter oder der Turnierstätte zu erkundigen.
9.7 Verspätetes Erscheinen. Zuspätkommende haben keinen Anspruch darauf, sofort eingelassen zu werden. Der Veranstalter wird versuchen, Zuspätkommende zu einem günstigen Zeitpunkt, der die Aufführung nicht stört, z.B. in einer Pause, einzulassen.
9.8 Vorzeitiges Verlassen der Spielstätte. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes vor Ende der Veranstaltung kann ein erneuter Einlass verwehrt werden.
9.9 Verlust und Fund. Gefundene Gegenstände werden zentral gesammelt bzw. dem Fundbüro der Stadt Bremen übergeben (Herrenlose Kleidungsstücke ausgenommen). Eine Haftung des Veranstalters für verloren gegangene Sachen besteht außer bei Vorsatz durch den Veranstalter nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei unseren Veranstaltungen in fremden Räumlichkeiten, z.B. der Messe Bremen, während und nach der Veranstaltung eine Reinigung der Räumlichkeiten durch ein vom Vermieter beauftragtes Unternehmen vorgenommen wird und wir keinen Einfluss auf den Verbleib der in den Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände und Kleidungsstücke haben.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Unwirksamkeit von Regelungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Übrigen nicht.
10.2 Geltendes Recht. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Bremen, sofern der Ticketkäufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, ist Bremen ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Verbraucher.
10.4 Onlinestreitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse vom Veranstalter ist info[at]ggcbremen.de. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
10.5 Übertragung von Rechten. Der Veranstalter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Turniere des „Grün-Gold-Club Bremen e.V.“
Turnier-AGB
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Turnierstart von Sportlern bei vom Grün-Gold-Club Bremen e.V. (Veranstalter) ausgerichteten Turnierveranstaltungen (Veranstaltung). Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers (Käufer) haben keine Gültigkeit.
1.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.
2. Erwerb von Startberechtigungen und Vertragsschluss
2.1 Der Erwerb von Startberechtigungen für eine Veranstaltung ist ausschließlich über die Plattform der elektronischen Sportverwaltung (ESV) des Deutschen Tanzsportverbandes (DTV), für ausländische Paare und bei Großveranstaltungen über das Buchungsportal TopTurnier Online möglich.
2.2 Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Käufer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Buchungsvorgang vollständig durchführt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Käufer setzt voraus, dass der Käufer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt und die Plattform-AGB akzeptiert hat.
2.3 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit der Bestätigung durch die Plattform zustande. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Zahlung, Lieferung
3.1 Zahlung. Beim Erwerb von Startberechtigungen werden Servicekosten, sowie - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - Gebühren für die Nutzung ausgewählter Zahlungsarten erhoben (nachfolgend zusammengefasst „Gebühren“), die je nach Veranstaltung variieren können. Diese zusätzlichen Gebühren werden dem Käufer im Bestellvorgang mitgeteilt. Startgebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit.
3.2 Lieferung. Die Lieferung der Startberechtigung erfolgt durch elektronische Bestätigung nach Vertragsschluss, d.h. nach vollständiger Zahlung der Startgebühr und der sonstigen Gebühren.
4. Widerrufsrechte
4.1 Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Startberechtigungen. Soweit der Veranstalter für Veranstaltungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen Startberechtigungen verkauft, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Startberechtigungen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Startberechtigungen, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
5. Startberechtigung
5.1 Allgemeines. Mit dem Erwerb der Startberechtigung erhält der Käufer das Recht, an der bezeichnete Veranstaltung als aktiver Teilnehmer am Turnier teilzunehmen.
5.2 Übertragung von Startberechtigungen. Grundsatz. Eine private Weitergabe von Startberechtigungen aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist unzulässig.
5.3 Turnier- und Sportordnung. Für die Teilnahme am Turnier gilt für nationale Turniere die TSO des DTV.
6. Pflichten des Käufers
6.1 Pflicht des Käufers zur Prüfung von Veranstaltungsänderungen oder –absagen. Es obliegt dem Käufer selbst, das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung, insbesondere am Tag der Veranstaltung, durch die vom Veranstalter selbst herausgegebenen Informationen zu prüfen und hierzu insbesondere das Internetangebot des Veranstalters, sowie sonstigen allgemein zugänglichen Quellen einschließlich Presse und Rundfunk zu entnehmen.
7. Gewährleistung, Rückerstattung
7.1 Gewährleistung. Für Produktkäufe stehen dem Käufer bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
7.2 Inhaltliche Änderungen von Veranstaltungen. Veranstalter können das Programm ändern, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung der Startberechtigung, soweit die Änderung unwesentlich ist. Ziffer 7.3 (b) bleibt hiervon unberührt.
7.3 Absage, Abbruch oder Verlegung von Veranstaltungen.
(a) Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, sowie bei sonstigen Vorkommnissen, die Ansprüche gegenüber dem Veranstalter begründen, besteht der Anspruch des Käufers nur gegenüber dem Veranstalter und beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Startberechtigung. Reise- und Unterkunftskosten werden nicht erstattet.
(b) Wird eine Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben, oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Startberechtigungen für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
7.4 Rückerstattung des Veranstalters. Die Erstattung umfasst die Startgebühr und erfolgt ausschließlich an den ursprünglichen Käufer.
8 Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet
a) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
b) im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
8.2 Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
a) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
c) Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
d) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
8.3 Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
8.4 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Regelungen für den Besuch von Veranstaltungen
9.1 Geltung. Die nachstehenden Bedingungen für den Besuch von Veranstaltungen gelten für alle Veranstaltungen.
9.2 Zutritt und Teilnahme zu Veranstaltungen. Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln des Veranstalters und der Turnierstätte (nachfolgend zusammengefasst „Verhaltensregeln“) zu beachten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung der jeweiligen Turnierstätte, dortigen Hinweisen, Anweisungen von Servicepersonal oder Durchsagen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder inakzeptables Verhalten, das mit großer Wahrscheinlichkeit Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik verursacht, oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer bewirkt, berechtigt den Veranstalter, den Besucher des Veranstaltungsorts zu verweisen. Gleiches gilt für die Verweigerung des Einlasses.
9.3 Einlasskontrollen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal kann am Einlass eines Veranstaltungsortes Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Taschen etc. durchführen, um die Sicherheit der Besucher oder die Einhaltung der Verhaltensregeln zu gewährleisten.
9.4 Bild- und Tonaufnahmen des Veranstalters. Bei Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden und die Besucher als Teil des Publikums hiervon betroffen sein. Dem Besucher obliegt es selbst, sich über die Durchführung solcher Aufnahmen vor Erwerb des Tickets beim Veranstalter zu informieren.
9.5 Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher. Die Befugnisse zum Anfertigen und der Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. Die Anfertigung von Aufnahmen zu anderen als rein privaten Zwecken bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Die Löschung oder Zerstörung entsprechender Aufnahmen kann verlangt werden.
9.6 Mitführen von Gegenständen, Tieren, Speisen oder Getränken. Der Gebrauch von Lasern oder Mobiltelefonen kann gegebenenfalls untersagt sein, sowie auch das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden. Gleiches kann für Speisen oder Getränke gelten. Dem Ticketkäufer obliegt es vor dem Ticketkauf selbst, sich über derartige Beschränkungen beim Veranstalter oder der Turnierstätte zu erkundigen.
9.7 Verspätetes Erscheinen. Zuspätkommende haben keinen Anspruch darauf, sofort eingelassen zu werden. Der Veranstalter wird versuchen, Zuspätkommende zu einem günstigen Zeitpunkt, der die Aufführung nicht stört, z.B. in einer Pause, einzulassen.
9.8 Vorzeitiges Verlassen der Sportstätte. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes vor Ende der Veranstaltung kann ein erneuter Einlass verwehrt werden.
9.9 Verlust und Fund. Gefundene Gegenstände werden zentral gesammelt bzw. dem Fundbüro der Stadt Bremen übergeben (Herrenlose Kleidungsstücke ausgenommen). Eine Haftung des Veranstalters für verloren gegangene Sachen besteht außer bei Vorsatz durch den Veranstalter nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei unseren Veranstaltungen in fremden Räumlichkeiten, z.B. der Messe Bremen, während und nach der Veranstaltung eine Reinigung der Räumlichkeiten durch ein vom Vermieter beauftragtes Unternehmen vorgenommen wird und wir keinen Einfluss auf den Verbleib der in den Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände und Kleidungsstücke haben.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Unwirksamkeit von Regelungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Übrigen nicht.
10.2 Geltendes Recht. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Bremen, sofern der Ticketkäufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, ist Bremen ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Verbraucher.
10.4 Onlinestreitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse vom Veranstalter ist info[at]ggcbremen.de. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
10.5 Übertragung von Rechten. Der Veranstalter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.