Ehrenkodex

• Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.

• Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

• Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und angemessene entsprechende Methoden einsetzen.

• Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.

• Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexualisierter Art, ausüben.

• Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Tanzsportdisziplinen eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

• Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

• Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

• Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.

• Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und/oder die auf der Homepage des DTV und der Landesverbände veröffentlichten Ansprechpartner. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

 

 

 

Rechtlicher Hinweis für Fotografen

Widerruf der Fotolizenz im Falle von Diskreditierungen

Der Grün-Gold-Club Bremen e.V. behält sich das Recht vor, die für die Akkreditierung von Fotografen erteilte Fotolizenz jederzeit zu widerrufen, wenn Personen – insbesondere Kinder und Jugendliche als besonders Schutzbedürftige – durch die erstellten Fotografien, deren Ablichtung, Veröffentlichung, Weiterverkauf oder sonstige Nutzung in ihrer Würde, ihrem Ansehen oder ihrem persönlichen und sozialen Umfeld diskreditiert oder in unangemessener Weise dargestellt werden.

Der Fotograf verpflichtet sich, auf eine entsprechende Aufforderung des Grün-Gold-Club Bremen e.V. hin die Nutzung und Verbreitung der betroffenen Bilder unverzüglich einzustellen und, sofern technisch und rechtlich möglich, bereits veröffentlichte Bilder zurückzuziehen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs der Fotolizenz ist eine erneute Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung der betroffenen Fotografien ausdrücklich untersagt.

Sollte der Fotograf dieser Anweisung nicht ordnungsgemäß nachkommen oder den Widerrufsgründen anderweitig nicht entsprechen, behält sich der Grün-Gold-Club Bremen e.V. das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere auch rechtliche Schritte, die der Durchsetzung der Interessen des Grün-Gold-Club Bremen e.V. sowie dem Schutz der betroffenen Personen dienen. Hierzu zählen die Einleitung von Abmahnverfahren, die Beantragung einstweiliger Verfügungen oder die Erhebung einer Klage zur Unterlassung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in vollem gesetzlich zulässigem Umfang. Alle rechtlichen Kosten und Aufwendungen, die aus der Durchsetzung der Schutzmaßnahmen entstehen, können dem Fotografen im Rahmen des geltenden Rechts in Rechnung gestellt werden.