Unsere Mitgliedschaften
Unsere Mitgliedschaften für Aktive setzen sich zusammen aus dem Grundbeitrag für die Mitgliedschaft und je nach Sportangebot einem Zusatzbeitrag. Dieser enthält entweder die Teilnahme an einem Tanzkreis, die Teilnahme am Tanzsporttraining (Einzeltanzen) oder die Teilnahme am Formations- und Tanzsporttraining Einzel.
Basismitgliedschaft
Die Basismitgliedschaft entspricht einer normalen Mitgliedschaft. Für die Teilnahme am Sportangebot sind zusätzliche Beiträge erforderlich.
- Im Rahmen dieser Mitgliedschaft hast Du Stimmrecht auf der Mitgliedversammlung
Dein Beitrag | |
Erwachsene | Jugendliche / Auszubildende * |
15 € / Monat | 7 € / Monat |
Zusatzbeitrag Tanzsporttraining
Zusätzlich zum Grundbeitrag fällt dieser Zusatzbeitrag für die Teilnahme am Tanzsporttraining an (ohne Formation).
Dein Beitrag | |
Erwachsene | Jugendliche / Auszubildende /Studierende * |
14 € / Monat | 14 € / Monat |
Zusatzbeitrag Tanzsporttraining inklusive Formation
Zusätzlich zum Grundbeitrag fällt dieser Zusatzbeitrag für die Teilnahme am Tanzsporttraining sowie dem Formationstraining an. Der Zusatzbeitrag Tanzsporttraining ist hierin bereits enthalten, d.h. es muss nur ein Zusatzbeitrag gezahlt werden.
Dein Beitrag | |
Erwachsene | Jugendliche / Auszubildende / Studierende * |
28 € / Monat | 28 € / Monat |
* Jugendliche unter 18 Jahre alt oder solange nachgewiesen in Ausbildung.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der Information – es gilt die Beitragsordnung des Vereins.
Das Formular Aufnahmeantrag, SEPA Lastschriftmandat / DSGVO findest Du im Downloadbereich.
Was bedeutet eine Mitgliedschaft
Pflichten der Vereinsmitglieder
Tritt eine Person einem Verein bei, gleicht die Satzung einem Vertrag. Somit stimmt ein neues Vereinsmitglied gewissen Pflichten zu, die in der Vereinssatzung stehen und deshalb Teil der alltäglichen Vereinsarbeit sind. Beispiele innerhalb einer ordentlichen Mitgliedschaft sind:
- Beitragspflicht: Sofern der Verein Mitgliedsbeiträge verlangt, sind diese pünktlich zu entrichten. Über die Art der Zahlungsform entscheidet der Verein – eine Erwähnung in der Satzung, ob der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift, PayPal oder als Bar-Zahlung eingeht, ist nicht notwendig.
- Treuepflicht: Als Mitglied eines Vereins erklären Sie sich dazu bereit, die Vereinsziele und -interessen zu fördern. Auch geht mit der Treuepflicht die Bereitschaft einher, Ämter zu übernehmen und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
- Arbeitsstunden: Manche Vereine legen fest, wie viele Stunden pro Monat ein Mitglied für den Verbund zu leisten hat.
Hält sich ein Vereinsmitglied nicht an diese Pflichten oder handelt sogar vereinsschädigend, kann es zu einem Ausschluss des Mitglieds durch die Mitgliederversammlung kommen.
Die Beschlussmacht des Vereins: Die Mitgliederversammlung
Der Vereinsvorstand hat allein das sagen? Das stimmt so nicht: Denn neben der Vereinsspitze ist den anderen Vereinsmitgliedern in Form der Mitgliederversammlung eine große Entscheidungsmacht zuteil. So können beispielsweise vom Vorstand geplante Satzungsänderungen nur durchgeführt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit zustimmt. So ein Beschluss ist auch dann rechtens, sobald alle Mitglieder ihre Meinung schriftlich abgeben (§ 32 BGB).
Wann endet eine Vereinsmitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft in einem Verein kann auf unterschiedliche Weisen erlöschen. Dazu zählen neben dem Tod eines Mitglieds sowie dem Auflösen des gesamten Vereins zwei Situationen: der freiwillige Austritt sowie der Ausschluss aus dem Verbund.
Ein freiwilliges Ende: Aus dem Verein austreten
Nach § 39 Absatz 1 BGB hat jedes Vereinsmitglied das Recht, jederzeit aus der Organisation auszutreten. Dafür muss die Person dem Vorstand oder einem vertretungsberechtigten Mitglied eine Austrittserklärung zukommen lassen. Mithilfe der Satzung lassen sich allerdings Einschränkungen aufstellen: Gängig ist in diesem Fall, dass ein Austritt immer am Ende eines Geschäftsjahres möglich ist. Dem Gesetz nach darf die Kündigungsfrist aber nicht länger als zwei Jahre sein.
Verhalten wider dem Vereinszweck: Ausschluss eines Mitglieds
Manchmal kann der unliebsame Fall auftreten, dass ein Vereinsmitglied wiederholt negativ auffällt oder die Vereinsarbeit erheblich stört. An dieser Stelle gibt es die Möglichkeit eines Ausschlussverfahrens. Konkrete Gründe für diesen Vorgang sind zum Beispiel:
- vereinsschädigendes Verhalten
- grobe Satzungsverstöße
- kontinuierliches Nichterfüllen der Mitgliederpflichten
- Verleumdung anderer (Vorstands-)Mitglieder
- ständige Streitlust
- keine Zahlung von Mitgliedsbeiträgen
Treten einer oder mehrere dieser Punkte auf, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss entscheiden. Grundsätzlich sollten Sie dennoch dem betreffenden Mitglied die Möglichkeit geben, sich zum Beschluss innerhalb einer Frist (z. B. zwei Wochen) zu äußern.